MotorbootführerBei größeren Gewässern reicht es nicht, nur Rettungsschwimmer zur Absicherung bereitzustellen. Großveranstaltungen oder Gewässer wie der Chiemsee erfordern, dass eine schnelle medizinische Hilfe bei Unfällen oder dem Kentern von Booten bereitsteht. Motorrettungsboote werden auch eingesetzt, um einen schwimmerischen Einsatz von Wasserrettern zu vermeiden, da dieser oft mit einem großen Risiko für die Einsatzkraft verbunden ist. Mit der Ausbildung zum Motorrettungsbootsführer in der Wasserwacht erwirbt der Bewerber das Befähigungszeugnis Motorboot. Damit erhält er die Erlaubnis, Boote mit mehr als 3,69 KW (5PS) und unter 15 Metern Länge in der europäischen Binnenschifffahrt zu fahren.Voraussetzungen•Mindestalter zur Ausbildung: 16 Jahre•Mindestalter zur Tätigkeit im Einsatz: 18 Jahre•aktive Mitgliedschaft in der Wasserwacht•abgeschlossene Wasserretterausbildung•ärztliche Bescheinigung über ausreichendes Hör-, Seh- und Farbunterscheidungsvermögen•Nachweis der Zuverlässigkeit im Sinne des SchifffahrtsrechtsAusbildungsinhalteTheorie•Dienstvorschriften•Gesetzeskunde allgemein•Schifffahrtsordnung•Bezeichnung des Fahrwassers•Betonnung und Befeuerung•Befahrensregeln für Naturschutzgebiete•Fahrmanöver•Bootsarten / Motoren•Sicherheitsvorschriften•Notsignale•Leinen- und Knotenkunde•Wetterkunde•wasserwachtspezifische ThemenPraxis•Steuern nach Schifffahrtszeichen, Kompass und anderen Objekten•Grundfertigkeiten•Einsatz von Rettungsmitteln•Beherrschung folgender Manöver: •Ablegen•Anlegen•Festmachen•Wenden auf engem Raum•Mann-über-Bord-Manöver•Verhalten gegenüber der Großschifffahrt•Rettungsmanöver•Beherrschung folgender seemännischer Knoten: •zwei halbe Schläge•einfacher/ doppelter Schotstek•Palstek•Webeleinstek•Stopperstek•Slipstek•Belegen einer Klampe mit KopfschlagDie Ausbildung wird mit einer Theorie- sowie einer Praxisprüfung abgeschlossen.